Foto Wettbewerb
Zeigt uns euren Alfsee-Moment und gewinnt einen von 10 Gutscheinen im Wert von jeweils 100 €!
Ob der erste Kaffee vor dem Wohnwagen, Action auf dem Wasser oder entspannte Familienzeit: Wir suchen eure schönsten, lustigsten und außergewöhnlichsten Alfsee-Momente aus den vergangenen zwei Jahren.
Unsere Kategorien:
Familienzeit am Alfsee: Gemeinsame Urlaubsmomente mit Groß und Klein.
Campingliebe: Eure schönsten Erlebnisse rund um Wohnwagen, Wohnmobil und Zelt.
Natürlich Alfsee: Wasser, Tiere, Landschaften und besondere Naturentdeckungen.
Alfsee erleben: Action, Freizeitspaß und Abenteuer am Alfsee.
Mein Alfsee-Moment: Euer persönliches Lieblingsfoto – lustig, emotional oder außergewöhnlich.
Reicht eure Fotos bis zum 31. Oktober 2026 ein. Eine Jury wählt kategorieübergreifend zehn Gewinnerfotos aus. Jeder Gewinner erhält einen 100-€-Gutschein.
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Preise
Gewinnt einen von 10 Gutscheinen im Wert von je 100,-€.
Campingurlaub, Übernachtung im Germanenland oder Appartement, eine Auszeit im Alfen Saunaland, ein Aufenthalt im Ringhotel Alfsee Piazza oder ein Besuch im Restaurant Feingeist – ihr entscheidet, wofür ihr euren Gutschein verwendet.
Gewinner- Auswahl
Nach dem Einsendeschluss sichtet eine Jury der Alfsee GmbH alle gültigen Beiträge und wählt kategorieübergreifend zehn Gewinnerfotos aus. Bewertet werden insbesondere der erkennbare Bezug zum Alfsee, Authentizität, Bildwirkung, Originalität und die besondere Stimmung des Motivs. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden anschließend per E-Mail benachrichtigt.
Teilnahmebedingungen Foto Contest
Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme am Fotowettbewerb „Zeigt uns euren Alfsee!“ (nachfolgend „Fotowettbewerb“). Die Teilnahme ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Bedingungen.
1. Veranstalter
Veranstalter ist die Alfsee GmbH, Am Campingpark 10, 49597 Rieste, Deutschland, E-Mail: info@alfsee.de .
2. Teilnahmezeitraum und Teilnahmeweg
Teilnahmezeitraum: 07.09.2026 bis 31.10.2026, 23:59 Uhr, deutsche Ortszeit.
Die Teilnahme erfolgt ausschließlich über das Upload Formular auf https:www.alfsee.de/foto-contest
Für eine wirksame Teilnahme müssen innerhalb des Teilnahmezeitraums alle als Pflichtfelder gekennzeichneten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß übermittelt, mindestens ein zulässiges Foto hochgeladen und die erforderlichen Erklärungen abgegeben werden. Maßgeblich ist der vollständige Eingang bei Alfsee. Übermittlungen auf anderen Wegen werden nicht berücksichtigt.
Pro Person ist nur eine Teilnahme mit insgesamt höchstens fünf Fotos zulässig. Mehrfachübermittlungen können zusammengeführt oder ausgeschlossen werden.
3. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind und einen Wohnsitz in Deutschland haben. Die Teilnahme ist nicht an eine Buchung, einen Kauf oder eine sonstige entgeltliche Leistung gebunden.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Personen, die unmittelbar an Konzeption, Organisation, technischer Durchführung oder Bewertung des Fotowettbewerbs beteiligt sind, sowie deren im selben Haushalt lebende Angehörige. Andere Beschäftigte der Alfsee GmbH dürfen teilnehmen, sofern sie weder an Durchführung noch Bewertung beteiligt sind.
4. Gegenstand und Kategorien
Gesucht werden selbst aufgenommene Fotos, nicht älter als zwei Jahre, mit eindeutig erkennbarem Bezug zum Alfsee Ferien- und Erlebnispark oder zu den dort erlebten Urlaubsmomenten. Die Einreichung erfolgt kategorieübergreifend. Die Bewertung erfolgt in den Kategorien:
Familienzeit am Alfsee
Campingliebe
Natürlich Alfsee
Alfsee erleben
Mein Alfsee-Moment
5. Anforderungen an eingereichte Fotos
Zugelassen sind ausschließlich Fotografien, die die teilnehmende Person selbst angefertigt hat und an denen sie die erforderlichen Urheber- und Nutzungsrechte besitzt. Das Foto darf insbesondere keine Urheber-, Marken-, Design-, Haus-, Eigentums-, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte Dritter verletzen.
Zugelassene Dateiformate: JPG/JPEG/PNG/HEIC; maximale Dateigröße: 20 MB je Foto, max 50 MB pro Teilnahme.
Nicht zugelassen sind insbesondere:
Fotos ohne nachvollziehbaren Alfsee-Bezug;
rechtswidrige, gefährdende, gewaltverherrlichende, pornografische, diskriminierende, beleidigende oder sonst grob anstößige Inhalte;
Fotos mit erkennbaren Personen, wenn die für Einreichung, Juryprüfung und gegebenenfalls Veröffentlichung erforderlichen Einwilligungen nicht nachweisbar vorliegen;
Fotos mit erkennbaren Minderjährigen, wenn nicht alle erforderlichen Einwilligungen der Sorgeberechtigten und – abhängig von Alter und Einsichtsfähigkeit – des Kindes vorliegen;
vollständig oder teilweise durch generative KI erzeugte oder in wesentlichen Bildbestandteilen KI-manipulierte Bilder;
Fotos mit Wasserzeichen, fremden Logos, auffälligen Schriftzügen oder stark verfremdenden Gestaltungselementen;
automatisiert oder unter Verwendung von Gewinnspiel- oder Manipulationsdiensten eingereichte Inhalte.
Übliche fotografische Korrekturen, etwa an Helligkeit, Kontrast, Farbe, Schärfe, Weißabgleich oder Bildausschnitt, sind zulässig, sofern der dokumentierte Inhalt nicht wesentlich verändert oder verfälscht wird. Alfsee kann bei ausgewählten Motiven die Originaldatei oder eine höher aufgelöste Fassung sowie geeignete Nachweise zu den Rechten und Einwilligungen anfordern.
6. Rechte und Erklärungen der teilnehmenden Person
Mit der Einreichung versichert die teilnehmende Person, dass ihre Angaben richtig sind, sie das Foto selbst aufgenommen hat, über die zur Teilnahme erforderlichen Rechte verfügt und die Einreichung keine Rechte Dritter verletzt.
Sind Personen erkennbar, muss die teilnehmende Person vor dem Upload deren informierte Einwilligung in die Übermittlung an Alfsee, die Sichtung durch die Jury sowie die in Ziffer 7 beschriebene Veröffentlichung und werbliche Nutzung eingeholt haben. Bei Minderjährigen müssen alle nach den Umständen erforderlichen Einwilligungen der Sorgeberechtigten und – abhängig von Alter und Einsichtsfähigkeit – auch des Kindes vorliegen. Die Einwilligung muss die konkret beschriebenen Werbezwecke und Medien umfassen. Die Alfsee GmbH kann entsprechende Nachweise verlangen und das Foto bis zum Nachweis sperren oder ausschließen.
Die teilnehmende Person stellt die Alfsee GmbH von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihr schuldhaft verursachten Verletzung der vorstehenden Zusicherungen beruhen. Die Freistellung umfasst die erforderlichen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
7. Umfassende Nutzungsrechte an allen gültigen Einsendungen
Das Urheberrecht als solches verbleibt nach deutschem Recht bei der Fotografin oder dem Fotografen. Mit der wirksamen Teilnahme räumt die teilnehmende Person der Alfsee GmbH jedoch an jedem gültig eingereichten Foto unentgeltlich das ausschließliche, räumlich unbeschränkte und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht für die nachfolgend beschriebenen Zwecke und Nutzungsarten ein. Die Rechteeinräumung gilt unabhängig davon, ob das Foto als Siegermotiv ausgewählt wird.
Die Alfsee GmbH darf die Fotos für die eigene Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, Imagekommunikation und Darstellung der Angebote, Einrichtungen und Veranstaltungen der Alfsee GmbH nutzen. Dies umfasst insbesondere:
bestehende und zukünftige Websites, Landingpages, Apps und Online-Buchungsangebote der Alfsee GmbH;
eigene Profile und bezahlte Anzeigen in sozialen Netzwerken;
digitale Anzeigen, Suchmaschinenwerbung, Online-Banner und sonstiges Online-Marketing;
Newsletter und sonstige elektronische Kundenkommunikation;
Profile der Alfsee GmbH bei externen Dienstleistern wie beispielsweise booking.com oder Pincamp
digitale Screens, Displays und Informationssysteme an Standorten der Alfsee GmbH;
Plakate, Flyer, Broschüren, Anzeigen, Kataloge, Mailings und sonstige Printwerbemittel;
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, redaktionelle Beiträge, Präsentationen, Messe- und Veranstaltungsauftritte sowie interne Kommunikation.
Das ausschließliche Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht, die Fotos zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen, öffentlich zugänglich zu machen, öffentlich wiederzugeben, zu senden und in Datenbanken oder Medienarchiven zu speichern. Die teilnehmende Person bleibt zur rein privaten Nutzung ihrer Fotos berechtigt, darf die eingeräumten kommerziellen Nutzungsrechte jedoch nicht ohne Zustimmung der Alfsee GmbH weiteren Dritten einräumen.
Die Alfsee GmbH darf die Fotos für die genannten Zwecke technisch und gestalterisch bearbeiten, insbesondere Größe, Format, Dateityp, Farbraum, Helligkeit, Kontrast, Schärfe und Bildausschnitt anpassen, sie in Layouts einbinden und mit Texten, Logos oder grafischen Elementen kombinieren. Sinnentstellende, herabwürdigende oder den wesentlichen Bildinhalt verfälschende Bearbeitungen sind ausgeschlossen.
Die Alfsee GmbH darf die zur Umsetzung erforderlichen Nutzungsbefugnisse an beauftragte Agenturen, technische Dienstleister, Druckereien, Plattformbetreiber und Medienpartner weitergeben oder ihnen entsprechende Unterlizenzen erteilen, soweit diese ausschließlich im Auftrag oder im Zusammenhang mit der Kommunikation der Alfsee GmbH handeln. Eine eigenständige Nutzung für fremde Zwecke ist nicht gestattet.
Eine Urheberbenennung erfolgt, soweit sie im jeweiligen Medium üblich und technisch praktikabel ist, mit dem bei der Teilnahme angegebenen Namen oder einer vereinbarten Kurzbezeichnung. Die teilnehmende Person kann der Alfsee GmbH mitteilen, dass sie keine Namensnennung wünscht. Gesetzliche Rückruf- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
8. Recht am eigenen Bild und Widerruf von Einwilligungen
Die urheberrechtliche Rechteeinräumung nach Ziffer 7 ersetzt nicht die erforderlichen Einwilligungen erkennbar abgebildeter Personen. Mit dem Upload bestätigt die teilnehmende Person, dass alle erkennbaren Personen vorab verständlich über die in Ziffer 7 genannten Werbezwecke, Medien, den räumlichen und zeitlichen Umfang sowie mögliche Bearbeitungen informiert wurden und der Veröffentlichung zugestimmt haben. Bei Minderjährigen müssen alle erforderlichen Sorgeberechtigten und – abhängig von Alter und Einsichtsfähigkeit – auch das Kind zugestimmt haben.
Die Alfsee GmbH kann vor einer Veröffentlichung schriftliche oder elektronisch dokumentierte Nachweise dieser Einwilligungen verlangen. Können die Nachweise nicht erbracht werden, darf Alfsee das Foto von der Teilnahme ausschließen, nicht veröffentlichen oder eine eigene Freigabe der abgebildeten Personen einholen.
Eine datenschutz- oder bildnisrechtliche Einwilligung kann von der jeweils abgebildeten Person mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt. Die Alfsee GmbH beendet nach einem wirksamen Widerruf die von Alfsee kontrollierten zukünftigen Nutzungen der betroffenen Abbildung im technisch und organisatorisch zumutbaren Umfang. Bereits verteilte Druckerzeugnisse, abgeschlossene Kampagnen oder Kopien außerhalb des Einflussbereichs von der Alfsee GmbH können nicht stets vollständig zurückgerufen werden. Die urheberrechtliche Rechteeinräumung der Fotografin oder des Fotografen bleibt hiervon im Übrigen unberührt; das Foto darf jedoch nicht weiter in einer Weise genutzt werden, die das wirksam widerrufene Bildnisrecht verletzt.
9. Gewinnermittlung
Nach Ablauf des Teilnahmezeitraums prüft eine von Alfsee eingesetzte Jury alle gültigen Einreichungen und wählt zehn Siegermotive aus. Die Auswahl erfolgt nach den vorab bekannt gegebenen Kriterien: erkennbarer Alfsee-Bezug, Authentizität, Bildwirkung, Originalität, emotionale Aussage und technische Nutzbarkeit. Die Kriterien werden in einer Gesamtschau bewertet; ein Anspruch auf eine bestimmte Bewertung besteht nicht.
Die zehn Siegermotive werden kategorieübergreifend ausgewählt. Es besteht weder ein Anspruch darauf, dass aus jeder Kategorie ein Siegermotiv hervorgeht, noch auf eine bestimmte Verteilung der Gewinne auf die Kategorien.
Die Juryentscheidung ist endgültig. Der Rechtsweg ist hinsichtlich der subjektiven Jurybewertung ausgeschlossen; zwingende gesetzliche Ansprüche und die gerichtliche Überprüfung von Rechtsverstößen bleiben unberührt.
10. Gewinne, Benachrichtigung und Abwicklung
Vergeben werden zehn Gutscheine der Alfsee GmbH im Wert von jeweils 100,00 Euro. Jede Person kann höchstens einen Gewinn erhalten.
Gutscheinbedingungen:
Die zehn Gewinnerinnen und Gewinner erhalten jeweils einen Wertgutschein der Alfsee GmbH in Höhe von 100,00 Euro.
Die Gutscheine können ausschließlich für Leistungen der Alfsee GmbH in folgenden Geschäftsbereichen eingelöst werden:
- Camping,
- Mietunterkünfte im Germanenland,
- Appartements,
- Alfen Saunaland,
- Ringhotel Alfsee Piazza,
- Restaurant Feingeist.
Für Campingaufenthalte sowie Buchungen im Germanenland und in den Appartements ist die Einlösung auch online möglich. Hierfür muss der Gutscheincode während des Buchungs- beziehungsweise Zahlungsvorgangs in dem dafür vorgesehenen Feld eingegeben werden. In allen genannten Geschäftsbereichen kann der Gutschein außerdem vor Ort eingelöst werden.
Eine Einlösung für Leistungen anderer Unternehmen oder externer Betreiber am Alfsee ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn deren Angebote über die Website der Alfsee GmbH dargestellt oder vermittelt werden.
Die Gutscheine sind bis einschließlich 31. Dezember 2029 gültig. Nach Ablauf dieses Datums können sie nicht mehr eingelöst werden.
Eine Teileinlösung ist möglich. Ein verbleibendes Restguthaben bleibt bis zum 31. Dezember 2029 auf dem Gutschein bestehen und kann innerhalb dieses Zeitraums für weitere einlösbare Leistungen der Alfsee GmbH verwendet werden. Eine Barauszahlung oder Verzinsung des Gutscheinwertes oder eines Restguthabens ist ausgeschlossen.
Die Gutscheine sind personalisiert und nicht übertragbar. Sie dürfen ausschließlich von der jeweiligen Gewinnerin oder dem jeweiligen Gewinner eingelöst werden. Die Alfsee GmbH ist berechtigt, bei der Einlösung einen geeigneten Identitätsnachweis zu verlangen.
Der Gutschein kann auch für eine bereits bestehende Buchung verwendet werden, sofern diese noch nicht vollständig bezahlt wurde. Die Einlösung muss vor Abschluss der vollständigen Zahlung online oder unter Angabe des Gutscheincodes bei der Alfsee GmbH beantragt werden. Eine nachträgliche Anrechnung auf bereits vollständig bezahlte oder abgeschlossene Buchungen sowie eine rückwirkende Erstattung bereits geleisteter Zahlungen sind ausgeschlossen. Übersteigt der Preis der gebuchten oder in Anspruch genommenen Leistung das vorhandene Gutscheinguthaben, ist der Differenzbetrag von der Gewinnerin oder dem Gewinner zu zahlen.
Eine Barauszahlung oder Verzinsung des Gutscheinwerts ist ausgeschlossen. Mit der Nutzung verbundene Zusatzkosten, insbesondere Anreise, Verpflegung und Leistungen über den Gutscheinwert hinaus, tragen die Gewinnerinnen und Gewinner selbst.
Die Gewinnerinnen und Gewinner werden per E-Mail an die bei der Teilnahme angegebene Adresse benachrichtigt. Sie müssen den Gewinn innerhalb von 14 Kalendertagen nach Versand der Benachrichtigung bestätigen und die zur Abwicklung erforderlichen Angaben übermitteln. Erfolgt keine fristgerechte Rückmeldung oder ist eine Zustellung trotz angemessener Bemühungen nicht möglich, darf die Alfsee GmbH das betreffende Siegermotiv nachträglich aberkennen und ein Ersatzmotiv nach denselben Kriterien bestimmen.
Die öffentliche Bekanntgabe eines Namens erfolgt nur mit gesonderter Einwilligung. Ohne eine solche Einwilligung kann Alfsee das Siegerfoto auf Grundlage von Ziffer 7 anonym oder unter einer vereinbarten Kurzbezeichnung veröffentlichen.
11. Ausschluss und nachträgliche Aberkennung
Die Alfsee GmbH darf Einreichungen oder Personen bei einem sachlichen Grund vom Wettbewerb ausschließen. Dies gilt insbesondere bei falschen oder unvollständigen Angaben, Mehrfachteilnahmen, Manipulationsversuchen, automatisierten Einreichungen, Verstößen gegen diese Bedingungen, fehlenden Rechten oder Einwilligungen sowie rechtswidrigen Inhalten. Vor einem Ausschluss kann die Alfsee GmbH eine angemessene Frist zur Aufklärung oder Nachreichung von Nachweisen setzen, soweit dies nach Art und Schwere des Verstoßes zumutbar ist.
Stellt sich ein Ausschlussgrund erst nach der Gewinnermittlung heraus, kann der Gewinn aberkannt und – soweit bereits übermittelt – nach den gesetzlichen Vorschriften zurückgefordert werden.
12. Änderung, Unterbrechung oder Beendigung
Die Alfsee GmbH darf den Fotowettbewerb aus wichtigem Grund ändern, unterbrechen oder vorzeitig beenden, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen, rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann. Hierzu zählen insbesondere erhebliche technische Störungen, Manipulationen, Sicherheitsvorfälle oder zwingende behördliche beziehungsweise gesetzliche Vorgaben. Änderungen dürfen Teilnehmende nicht unangemessen benachteiligen. Bereits entstandene gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
13. Haftung
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Pflicht aus der Durchführung des Fotowettbewerbs haftet die Alfsee GmbH nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Fotowettbewerbs überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmenden regelmäßig vertrauen dürfen.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Sie gelten entsprechend für die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Alfsee GmbH.
14. Datenschutz
Verantwortlicher: Alfsee GmbH, Am Campingpark 10, 49597 Rieste, Telefon: +49 5464 9212-0, E-Mail: info@alfsee.de.
Datenschutzbeauftragter: DSO Datenschutz Osnabrück GmbH, Dipl.-Kfm. Björn Voitel, Mercatorstraße 11, 49080 Osnabrück, Telefon: +49 541 60081631, E-Mail: bv@dso-datenschutz.de.
Zur Durchführung werden insbesondere Name, E-Mail-Adresse, eingereichte Fotos, Kategorie, freiwillige Bildbeschreibung, Erklärungs- und Einwilligungsnachweise sowie technische Übermittlungsdaten verarbeitet. Die zur Teilnahme erforderliche Verarbeitung erfolgt zur Durchführung des unentgeltlichen Wettbewerbs gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO. Veröffentlichungen erkennbarer Personen und gegebenenfalls des Namens erfolgen auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO und § 22 KunstUrhG. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt davon unberührt.
Zugriff auf die Daten erhalten nur die mit der Durchführung betrauten Beschäftigten sowie erforderliche technische Dienstleister. Mit Dienstleistern werden, soweit gesetzlich erforderlich, Verträge zur Auftragsverarbeitung geschlossen. Bei Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken können Daten an die jeweiligen Plattformbetreiber und gegebenenfalls auch in Drittländer übermittelt werden. Weitere Informationen hierzu finden sich in der Datenschutzerklärung der Alfsee GmbH.
Reine Teilnahme- und Kontaktdaten nicht gewinnender Personen werden grundsätzlich spätestens sechs Monate nach vollständiger Abwicklung des Fotowettbewerbs gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Nachweis- oder Verteidigungsinteressen eine längere Speicherung rechtfertigen. Die eingereichten Fotos, die Dokumentation der Rechteeinräumung und erforderliche Einwilligungsnachweise können für die Dauer der Rechteeinräumung gespeichert werden, soweit die Alfsee GmbH die Fotos für die in Ziffer 7 genannten Zwecke nutzt oder ihre Nutzung konkret beabsichtigt. Der Bestand des Bildarchivs und die weitere Erforderlichkeit der Speicherung werden regelmäßig überprüft. Daten der Gewinnerinnen und Gewinner werden entsprechend den gesetzlichen handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert.
Betroffene Personen haben nach Maßgabe der DSGVO insbesondere das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Soweit die Verarbeitung auf einer Einwilligung beruht, kann diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Betroffene Personen haben außerdem das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren. Die für die Alfsee GmbH zuständige Aufsichtsbehörde ist:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de
Internet: www.lfd.niedersachsen.de
Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich unter www.alfsee.de/datenschutz.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen. Eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle besteht nicht.
Stand: 07.09.2026